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Nutzungsbestimmungen

Stand: 12.09.2019

Diese Nutzungsbestimmungen gelten für Nutzer der Projektmatrix auf der Seite des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm.

 

§ 1 Nutzung der Projektmatrix
(1) Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis und kann jederzeit durch den Nutzer oder die Stadt Ulm beendet werden. Das Angebot richtet sich gezielt an die Anbieter von Kooperationen zu Schulen und/oder KITAs.

(2) Nutzungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, sind untersagt. Sie können durch die Stadt entfernt werden.

§ 2 Hinterlegen einer Einrichtung
(1) Nach der Registrierung kann der Nutzer eine Einrichtung anlegen, diese wird fest mit dem eingeloggten Nutzer verknüpft. Die Verknüpfung eines Nutzers mit mehreren Einrichtungen ist nicht möglich.

(2) Änderungen bei der Einrichtung können Nutzer nach Login selbst eintragen. Damit die Änderungen auch auf bestehende Projekte angewendet werden, muss eine erneute Prüfung vorgenommen werden. Informieren sie daher bitte die Redaktion über Änderungen an der Einrichtung.

(3) Die hier gemachten Angaben sind öffentlich zugänglich und können zur Kontaktaufnahme verwendet werden. Hier sollten Nutzer Ihre zentralen Kontaktdaten angeben.

§ 3 Eintragen eines Projekts

(1) Sobald eine Einrichtung angelegt wurde, kann ein Projekt eingereicht werden. Dieses wird anschließend durch das Bildungsnetzwerk geprüft und bei Erfüllung der Vorgaben und Plausibilität des Angebots freigegeben. Der Nutzer gibt hier an, in welchem Stadtteil sein Angebot stattfinden wird und kann einen Ansprechpartner eintragen, welcher dann die Buchungsanfragen für das Projekt erhält.

(2) Sollte die Buchungsanfrage an den Ansprechpartner nicht erwünscht sein, so kann diese Option per formlosen Antrag per Mail deaktiviert werden.

(3) Die hier gemachten Angaben sind öffentlich zugänglich und können zur gezielten Kontaktaufnahme zum Projekt genutzt werden. Hier können die Nutzer Ansprechpartner für das jeweilige Projekt angeben, diese erhalten dann die Buchungsanfragen für das Projekt.

§ 4 Veröffentlichung der Daten
(1) Die Daten der Einrichtung sind solange öffentlich zugänglich, wie die Einrichtung ein Projekt eingetragen hat.

(2) Die Projekte werden lediglich von der Eintragung bis zum Ablaufen des Projektzeitraums präsentiert. Zum Zweck der Vorstellung von Best-Practice-Beispielen können Projekte, nach Freigabe durch den Nutzer, in einem Archiv erneut veröffentlicht werden.

§ 5 Speicherung der Daten
(1) Die Einrichtung wird bis zum Löschung durch den Nutzer oder einjähriger Inaktivität gespeichert.

(2)Projekte werden einen Monat nach Projektablauf gelöscht, sofern sie nicht ins Archiv verschoben wurden. Archivierte Projekte können jederzeit durch das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm oder nach Auftrag durch den Nutzer gelöscht werde.

§ 6 Haftung
(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seines Auftritts und seiner eingetragenen Projekte selbst verantwortlich. Das Bildungsnetzwerk prüft lediglich auf Plausibilitäund Einhaltung der Vorgaben.

(2) Bei der Präsentation von personenbezogenen Daten haftet der Nutzer dafür, dass hierzu die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt, und dass die dargestellten Kontaktdaten zu einer Kontaktaufnahme genutzt werden dürfen.