Navigation und Service
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Monetarisierung
- Chance professionelle außerschulische Kräfte an Schulen einzusetzen
- Entlastung des Kollegiums bei der Nachmittagsbetreuung
- Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler
- Weiterhin Teilnahme an freiwilligen, privaten Angeboten trotz Ganztagesbeschulung
- Kontakt zum „Publikum von Morgen“ (Audience development)
- Erfüllung des Bildungsauftrags
- Auswärtige Räumlichkeiten und schulunabhängige Personen fördern
Kinder und Jugendliche auf andere Weise und ergänzen das schulische
Lernen
- Schulgesetz: ab 01.08.2014 gültig
- 50 % der LWS monetarisierbar
- 1 Stunde (45 min) = ca. 50 €
- Beschulung nach dem neuen Ganztags-schulgesetz für Grundschulen uund Grundstufen der Förderschule
- Rhythmisierter Ganztagesbetrieb
- Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
- Weitere Infos unter: www.ganztagsschule-bw.de oder www.kultusportal-bw.de
- Angebote direkt vor Ort bzw. Bring-Hol-Service
- Langfristige bzw. schuljahresbegleitende Angebote
- Verlässliche Angebote mit Ersatzpersonal bei Ausfall
- Zeitlich passgenau auf die Schule zugeschnitten
- Schulbudget
- Schulfördervereine
- Gemeinsame Teilnahme an thematisch passenden Wettbewerben und Ausschreibungen
- Jugendbegleiterprogramm für ehrenamtlich Tätige mit Zuschuss durch die Stadt Ulm
- Fundraising/Spendenakquise
- Aktuell gibt es in Ulm 7 Ganztagesschulen im Grundschulbereich
- Im SJ 14/15: 2 Grundschulen nach dem neuen Gesetz. 8 weitere ab 15/16 planen den Umstieg