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Monetarisierung

  • Chance professionelle außerschulische Kräfte an Schulen einzusetzen
  • Entlastung des Kollegiums bei der Nachmittagsbetreuung
  • Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler
  • Weiterhin Teilnahme an freiwilligen, privaten Angeboten trotz Ganztagesbeschulung
  • Kontakt zum „Publikum von Morgen“ (Audience development)
  • Erfüllung des Bildungsauftrags
  • Auswärtige Räumlichkeiten und schulunabhängige Personen fördern Kinder und Jugendliche auf andere Weise und ergänzen das schulische Lernen

  • Schulgesetz: ab 01.08.2014 gültig
  • 50 % der LWS monetarisierbar
  • 1 Stunde (45 min) = ca. 50 €

  • Beschulung nach dem neuen Ganztags-schulgesetz für Grundschulen uund Grundstufen der Förderschule
  • Rhythmisierter Ganztagesbetrieb
  • Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
  • Weitere Infos unter: www.ganztagsschule-bw.de oder www.kultusportal-bw.de

  • Angebote direkt vor Ort bzw. Bring-Hol-Service
  • Langfristige bzw. schuljahresbegleitende Angebote
  • Verlässliche Angebote mit Ersatzpersonal bei Ausfall
  • Zeitlich passgenau auf die Schule zugeschnitten

  • Schulbudget
  • Schulfördervereine
  • Gemeinsame Teilnahme an thematisch passenden Wettbewerben und Ausschreibungen
  • Jugendbegleiterprogramm für ehrenamtlich Tätige mit Zuschuss durch die Stadt Ulm
  • Fundraising/Spendenakquise

  • Aktuell gibt es in Ulm 7 Ganztagesschulen im Grundschulbereich
  • Im SJ 14/15: 2 Grundschulen nach dem neuen Gesetz. 8 weitere ab 15/16 planen den Umstieg